Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, Petuelring 130, 80788 München (nachfolgend „BMW“). Weitere Informationen zu BMW finden Sie unter: www.bmw-motorrad.de/de/public-pool/content-pool/imprint.html
§ 2 Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme am meParcourer Gewinnspiel ist das Einreichen von mindestens 4 Schlagwörtern über die Instagram Story von BMW Motorrad Deutschland. Der Zeitraum des Gewinnspiels ist vom 03.02.2025 bis 10.03.2025 auf https://www.instagram.com/bmwmotorradde/. Teilnahmeberechtigt sind nur uneingeschränkt geschäftsfähige Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren, die einen gültigen Führerschein der Klasse A, A2, A1, AM, B oder B196 (je nach Fahrzeugvariante) besitzen und gegen die kein behördliches oder gerichtliches Fahrverbot verhängt wurde. BMW behält sich die Prüfung des Mindestalters und der gültigen Fahrerlaubnis vor. Zur Teilnahme sind zudem nur Personen berechtigt, die ihren Wohnsitz während der Teilnahme in Deutschland haben. Die Teilnahme selbst ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Ein Teilnehmer, der sich mit fehlerhaften Daten registriert oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für diejenigen Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich in sonstiger Weise durch Manipulation Vorteile verschaffen oder versuchen zu verschaffen. Die Mitarbeiter von BMW und mit BMW verbundener Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt per Jury durch BMW. Die Verlosung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Auslosung des Gewinners erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Teilnahmeschluss.
§ 3 Gewinn
Unter allen Teilnehmern am BMW Motorrad meParcourer Gewinnspiel wird folgender Gewinn verlost:
1x Nutzung des BMW CE 02 für die Saison 2025 (April – September 2025) (4 kW oder 11 kW Variante, abhängig von vorhandener Fahrerlaubnis)
Die Nutzung des Fahrzeugs gilt für den Zeitraum von einer Saison (April-September 2025). Die genaue Terminierung ist abhängig von der Auslastung des BMW Motorrad Fuhrparks. BMW wird mögliche Termine zum Antritt des Gewinns vorschlagen. Die Nutzung erfolgt auf Basis des BMW Fahrzeugnutzungsvertrages, der bei der Inanspruchnahme des Gewinns (Übergabe des Fahrzeugs) ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss. Der Gewinner muss bei Übergabe des Fahrzeugs einen gültigen Führerschein der Klasse A, A2, A1, AM, B oder B169 (abhängig von Fahrzeugvariante) und einen gültigen Personalausweis (jeweils im Original) vorlegen. Ist der Gewinner hierzu – aus welchem Grunde auch immer – nicht in der Lage, ist die jeweilige Person von der Fahrzeugnutzung ausgeschlossen.
Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt durch den Gewinner bei BMW Motorrad in München bzw. alternativ bei einem BMW Motorrad Partner seiner Wahl (innerhalb Deutschlands). Der Gewinn ist personengebunden, nicht übertragbar und nicht in Bar auszahlbar.
Nicht enthaltene bzw. darüberhinausgehende Kosten (z. B. für Verbrauchs- und Benzin-Kosten, An- und Abreise zum Abholungsort, Maut-/Parkgebühren oder sonstige Kosten) trägt der Gewinner. Die Fahrerausstattung (u. a. Helm, Motorradkleidung) ist nicht Teil des Gewinns und muss vom Gewinner selbst gestellt werden. Der Gewinner bekommt das Fahrzeug nur mit kompletter Schutzausrüstung ausgehändigt.
§ 4 Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinner wird von BMW oder dem hierfür beauftragten Partner per persönlicher Nachricht über Instagram benachrichtigt. Ein Anspruch auf den Gewinn entsteht nur dann, wenn der Gewinner diesen innerhalb von zwei Kalendertagen ab Versendung der Gewinnbenachrichtigung gegenüber BMW annimmt (im gleichen Kommunikationsweg). Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Erklärung der Gewinnannahme durch den Gewinner, verfällt der Gewinn. Es wird kein neuer Gewinner gezogen. Gleiches gilt, wenn der Gewinner es unterlässt, zur Gewinnübermittlung notwendige Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
§ 5 Haftung von BMW
BMW haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt zudem nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. Der Schadensersatz für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beschränkt sich auf den gewinnspieltypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
§ 6 Datenschutzinformationen
Zur Durchführung des Gewinnspiels werden von BMW personenbezogene Daten erhoben. Namentlich sind dies Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum.
Die Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO). In diesem Zusammenhang werden diese zur Gewinnspielabwicklung gegebenenfalls Dritten zur Verfügung gestellt (z. B. mit BMW verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG und/oder Dienstleister) und nach Beendigung des Gewinnspiels wieder gelöscht.
§ 7 Einverständnis in Namensnutzung und Übertragung von Bildrechten
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Name im Falle des Gewinns durch BMW im Rahmen der Gewinnspiel-Folgekommunikation auf der BMW Motorrad Deutschland Webseite sowie in den BMW Motorrad Deutschland Social Media Kanälen (Facebook / Instagram) veröffentlicht wird.
Diese Rechteübertragung unterliegt deutschem Recht.
§ 8 Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
BMW behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Spiels beeinträchtigt erscheint.
§ 9 Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem/der Teilnehmer/-in und BMW unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelnen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.