RATENSCHUTZ-
VERSICHERUNG
Mit einem komfortablen Sicherheitsabstand zu finanziellen Risiken lässt sich die Fahrfreude auf einem BMW Motorrad völlig ungetrübt genießen. Deswegen bietet Dir BMW Financial Services in Kooperation mit erfahrenen Versicherungspartnern ein kompaktes Safety-Paket, das bei wirtschaftlichen Engpässen für die Fortsetzung der Ratenzahlung sorgt.
Mit Sicherheit in die Zukunft
Mit Sicherheit in die Zukunft
BMW Motorräder kombinieren sensationelle Fahrdynamik mit modernster Sicherheitstechnologie. Auch bei Deiner Finanzierung lässt sich ein zusätzliches Sicherheitsmodul einbauen: die Ratenschutzversicherung – für den Fall, dass es mal nicht nach Plan läuft und Deine Liquidität auf dem Spiel steht.
Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, bis zu 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller noch fälligen Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate ebenfalls übernommen.
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 43. Tag („Karenzzeit“) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und bis zu 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. In der Zielfinanzierung wird die Zielrate nicht übernommen.
Alternativ besteht Schutz gegen schwere Krankheiten. Besteht die schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort, so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate nicht übernommen.
Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit.
- Höchstversicherungssumme: 150.000,– EUR bzw. 2.500,– EUR pro Monat
- Widerrufsrecht: 30 Tage
- Höchstversicherungsdauer: 120 Monate
- Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre***
Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrags. Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag und der Auszahlung des Finanzierungsbetrags.
Im Leistungsfall meldet sich die versicherte Person bei den Versicherern unter der unten genannten Kontaktadresse und erhält ein Schreiben mit den auszufüllenden Formularen sowie einer Aufstellung der benötigten Unterlagen.
Der jeweils für die Risiken zuständige Versicherer zahlt die monatlichen Raten direkt an die BMW Bank GmbH.
* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
** Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.
*** Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre.